Rathaushof

BERICHT

des Bürgermeisters

Ehrenämter und Nebentätigkeiten Bgm

Ehrenämter und Nebentätigkeiten 

Nach § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01.04. eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Jahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.04.2021 den Verbandsgemeinderat über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Bernd Frey informiert und ging auch auf die erzielten Vergütungen, Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder ein.