Straße mit Häusern

Stadtsanierung Eisenberg

Stadtsanierung Eisenberg

Stadtsanierung Eisenberg 

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB, Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Die Stadt Eisenberg wurde mit Schreiben vom Innenminister Michael Ebling vom 28.05.2025 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ mit dem Bereich „Stadtkern“ für das Programmjahr 2025 aufgenommen. Die Stadt hat bereits in einem Jahresantrag Fördermittel für die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen beantragt. Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sind die Vorbereitenden Untersuchungen mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (§ 141 BauGB) bzw. die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes mit einer vorläufigen Gebietsabgrenzung.

Der ebenfalls veröffentlichte, bereits bei der Antragsstellung vorliegende Plan zeigt den Abgrenzungsbereich des Untersuchungsgebietes. Das Untersuchungsgebiet weist eine Größe von ca. 17,2 ha aus.

Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) dienen dazu, mittels einer Bestandsaufnahme und Analyse in einem zuvor festgelegten Untersuchungsgebiet die vorhandenen städtebaulichen Missstände i.S. des § 136 BauGB zu identifizieren und zu bewerten, um somit eine Beurteilungsgrundlage über die Notwendigkeit der Sanierung zu gewinnen. Dabei wird z.B. der Sanierungsbedarf der Gebäude bestimmt, die demographische Zusammensetzung der Bevölkerung im Untersuchungsgebiet ermittelt oder die vorhandenen Nutzungen erfasst. Liegen die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, der Bürgerbefragung und Trägerbeteiligung vor, auf deren Grundlage die Sanierungsziele entwickelt wurden, so kann die Stadt das integrierte Entwicklungskonzept erstellen und das Sanierungsgebiet mittels Satzungsbeschluss festlegen.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden die städtebauliche Entwicklung des Gebiets und seines Umfelds, die Behebung struktureller und funktionaler Mängel und Missstände sowie die Behebung von baulichen Mängeln bestimmt. Von besonderer Bedeutung in diesem Verfahren sind die Bürgerbeteiligung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer sowie die Unterstützung von privaten Investitionen.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sowie die Erstellung des darauf aufbauenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wird durch das Planungsbüro Deubert & Partner im Auftrag der Stadt erfolgen.

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