Rathaushof

Bauanträge und Bauvoranfragen

in der VG Eisenberg

Bauanträge & Bauvoranfragen

Was Bauherren beachten sollten:

Bauantrag:

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollte geklärt werden, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan besteht und welche Festsetzungen ggf. in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen sich zur Klärung dieser Frage mit dem Bauamt der Verbandsgemeinde Eisenberg in Verbindung zu setzen. 

Besteht für das Grundstück kein Bebauungsplan, so richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) (sog. unbeplanter Innenbereich) oder nach § 35 BauGB (sog. Außenbereich).

Ein Bauantrag ist schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg zu stellen.
Erforderliche Unterlagen für einen Bauantrag sind:

  • Bauantragsformular
  • ein amtlicher Katasterplan
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
  • Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Nachweis der Vollgeschossigkeit
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen d.h. Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Abstandsflächennachweis
  • Stellplatznachweis
  • Abweichungs- / Befreiungsantrag (bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder Landesbauordnung)
  • Entwässerungsantrag (Anschluss an das Kanalnetz)
  • statistischer Erhebungsbogen

zusätzlich bei Umbau, Ausbau und Erweiterungen:

  • Bestandspläne

Die Unterlagen für einen Bauantrag sind in 3-facher Ausfertigung, für gewerbliche Vorhaben sind die Unterlagen in 4-facher Ausfertigung bei der Verbandsgemeinde Eisenberg einzureichen.

Für Baugebiete mit qualifiziertem Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung, sofern nach Bebauungsplan gebaut wird und die Erschließung gesichert ist. Die Bauunterlagen müssen dennoch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg, in der oben genannten Anzahl der Ausfertigungen, eingereicht werden.

Der Bauherr hat keine Wahlmöglichkeit, ob er sein Bauvorhaben als Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder als Freistellungsverfahren behandelt wird.

Bauunterlagen müssen grundsätzlich von einem sog. Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) unterschrieben werden. Die einzureichenden Unterlagen sind der Bauunterlagenprüfverordnung zu entnehmen.


Bauvoranfrage

Es besteht auch die Möglichkeit eine Bauvoranfrage einzureichen. Hier ist eine Beschreibung des Vorhabens inkl. Skizze und ein amtlicher Lageplan erforderlich. Je genauer und detaillierter das Bauvorhaben hier bereits dargestellt werden kann, desto eher kann die Genehmigungsbehörde eine Aussage zu einer späteren Genehmigungsfähigkeit treffen. Die Bauvoranfrage ist vorallem zu empfehlen, wenn der Bauherr die Rechtssicherheit haben möchte, dass das geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, denn es ergeht ein förmlicher Bescheid. Baurecht entsteht hier noch nicht, ein Bauantrag ist trotz dessen notwendig. Diese Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung bei der Verbandsgemeinde Eisenberg abzugeben.

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