Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Obdachlosigkeit)

  • Leistungsbeschreibung

    Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten.

    An wen muss ich mich wenden?

    An das örtlich zuständige Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Personalausweis oder Reisepass

    • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen
      (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
    • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
      • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
    Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

     

    Rechtsgrundlage

    Links:

     

    Voraussetzungen

    Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende