Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.vg-eisenberg.de.
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unter Umständen nicht barrierefrei:
- PDF Dokumente
- Video Dateien
- Gebärdensprache-Videos sind nicht verfügbar.
- Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
An der Umsetzung barrierefreier Inhalte sowie der Erklärung zur Barrierefreiheit wird kontinuierlich gearbeitet.
Die Erklärung wurde am 17.02.2020 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde die Methode der Selbstbewertung nach Art. 3 Abs. 1 a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.07.2024 überprüft.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback & Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.vg-eisenberg.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Durchsetzungsverfahren nach Artikel 7 Richtlinie 2016/2102 und Durchführungsbeschluss 2018/1523.