Servicebüro und KFZ-Zulassungsstelle
Das Team im Servicebüro der Verbandsgemeinde Eisenberg bietet Ihnen vielfältige Leistungen an wie:
- An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
- Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung Führungszeugnis
- Beantragung von Personalausweis und Reisepass
- Fundbüro
- KFZ-Zulassungsstelle (Außenstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis)
Die Kfz-Schilderprägestelle des Mehrgenerationenhofes Obersülzen, die sich seit mehr als 20 Jahren in den Räumlichkeiten des Rathauses der Verbandsgemeinde Eisenberg befand, hat diese Räumlichkeiten zum 31.10.2023 aufgrund des Rückgangs der Schilderprägung und aus personellen Gründen gekündigt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz) konnte bisher, trotz intensiver Bemühungen, leider keinen Nachfolger finden.
Alle Personen, die ab dem 30.10.23 ein Kraftfahrzeug anmelden möchten, müssen die hierfür erforderlichen Kennzeichen mitbringen. Kennzeichen können alternativ bei den Schilderprägestellen in Kirchheimbolanden oder Grünstadt sowie online bestellt werden.
Wunschkennzeichen können nach wie vor hier reserviert werden. Bei Online-Bestellungen ist es ratsam vorab nachzufragen, ob die Wunschnummer auch wirklich frei ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Servicebüro der VG Eisenberg (Pfalz) unter der Telefonnummer: 06351/407-444.
Für Zulassungen durch Autohäuser ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Terminvereinbarung
Hier können Sie online einen Termin für das Servicebüro vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgenden regulären Öffnungszeiten zur Verfügung:
Servicebüro:
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Eine vorherige Terminabsprache ist erwünscht.
Die letzte Annahme für Kfz-Anmeldungen ist eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für verschiedene Verwaltungsvorgänge Ihr persönliches Erscheinen notwendig ist. Dies betrifft vor allem Anträge im Melde- und Personenstandswesen, bei denen Sie eine Unterschrift leisten müssen (Personalausweis, Führerschein etc.). Weitere Online-Serviceleistungen werden wir Ihnen im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes anbieten können.