Bundestagswahl und Wahl des Landrats
Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl und die Wahl der Landrätin / des Landrats des Donnersbergkreises statt.
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Allgemeines zum Thema Wahlen:
Durch Wahlen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Politik zu beteiligen. Wahlen erfolgen durch die Stimmabgabe, z. B. für einen Kandidaten oder eine Partei, im Rahmen eines Wahlverfahrens. In Deutschland folgen Wahlen fünf Grundprinzipien:
- Allgemein bedeutet, grundsätzlich dürfen jede Bürgerin und jeder Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen.
- Unmittelbar heißt, die Kandidaten werden direkt gewählt. In Deutschland gibt es keine „Wahlmänner“ oder „Wahlfrauen“, auf die man seine Stimme überträgt.
- Frei bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler in ihrer Wahlentscheidung frei sein müssen und niemand Druck auf sie ausüben darf.
- Gleich heißt, jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- Geheim bedeutet, dass jede Wählerin und jeder Wähler die Stimme unbeobachtet abgeben kann.