Rathaushof

öffentliche Ausschreibungen

vergebene Aufträge

Bekanntmachung vergebener Aufträge

An dieser Stelle werden bekannt gegeben:

a)
Auftragsvergaben von Bauleistungen nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb die einen Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 20 Absatz 3 VOB/A).

b)
Freihändige Auftragsvergaben von Bauleistungen ab einen Auftragswert die 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 20 Absatz 3 VOB/A)

c)
Auftragsvergaben von Liefer- und Dienstleistungen nach einer beschränkten Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb die einen Auftragswert von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. (§ 30 Absatz 1 UVgO)

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