Rathaushof

Interne Meldestelle für Hinweisgeber

nach dem HinSchG

Interne Meldestelle für Hinweisgeber

Interne Meldestelle für Hinweisgeber

Nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 02.07.2023 i. V. m. dem Landesgesetz über interne Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes im kommunalen Bereich (LHinMeldG) haben wir pflichtgemäß eine interne Meldestelle eingerichtet.

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg Informationen über Verstöße erlangt haben, können diese über folgende Kommunikationswege melden:

Telefonisch/E-Mail:


Postalisch:

  • VG Eisenberg (Pfalz)
  • Interne Meldestelle -vertraulich-
  • Haupstraße 86
  • 67304 Eisenberg (Pfalz)


Persönlich nach Terminvereinbarung

Jedoch ist nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften vom HinSchG umfasst. Der Schutzbereich wird in § 2 HinSchG geregelt. Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie HIER.

Eine externe Meldestelle des Bundes steht beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung.

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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